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Landesentwicklung

Die Zukunft des Freistaates Thüringen wird in den kommenden Jahren maßgeblich von den demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen bestimmt. Durch die zurückgehende Bevölkerungszahl und sich verändernde Altersstruktur infolge niedriger Geburtenraten, steigender Lebenserwartung und Wanderungen in Abhängigkeit vorhandener Strukturen und wirtschaftlicher Entwicklungen wird die Bevölkerung weniger, älter und vielfältiger. Um Thüringen zukunftsfest zu machen, braucht es  tragfähige und strategisch angelegte Konzepte. Den demografischen Wandel anzunehmen, zu akzeptieren und ihn zu gestalten, ist eine der zentralen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Heute entwickelt und morgen umgesetzt sind sie das Fundament, auf dem unsere Zukunft in den kommenden Jahrzehnten fußen wird.

Übersicht

Raumordnung und Landesplanung

Die Raumordnung und die Landesplanung sorgt überörtlich und fachübergreifend für einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Gesamtraums Thüringens und seiner Teilräume. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften,  ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führt. 

weitere Information zur Raumordnung und Landesplanung

 

Teilfortschreibung Landesentwicklungs­programm

Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 wurde im Rahmen einer ersten Teilfortschreibung in folgende Abschnitte geändert:

  • 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien,
  • 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen,
  • 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und
  • 5.2 Energie.

Die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 5. August 2024 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 vom 30. August 2024 veröffentlicht worden und am 31. August 2024 in Kraft getreten.

weitere Information zum Verfahren und zu den Beteiligungsmöglichkeiten

 

Regionalentwicklung

Im Rahmen der landeseigenen Förderrichtlinie „Regionalentwicklung und demografischer Wandel“ können Landkreise, Kommunen und Vereine Ideen direkt aus der Region heraus entwickeln und diese umsetzen.

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