Katastrophenschutz
Sicher und Gewarnt
Was macht der Thüringer Katastrophenschutz?
Welche Einheiten und Einrichtungen gibt es im Thüringer Katastrophenschutz?
Was ist der bundesweite Warntag?
Wie bereite ich mich persönliche auf Notlagen vor?
Antworten auf diese und weitere Fragen sowie Informationen rund um Katastrophenschutz und Zivilschutz finden Sie unter

Neufassung des ThürBKG
Der Gesetzentwurf zur Neufassung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) ist nach intensiver Facharbeit und frühzeitigen Austausch mit den Vertretern der Spitzenverbände und Interessenvertreter des Brand- und Katastrophenschutzes entstanden. Er basiert auf den Erfahrungen und Herausforderungen derjenigen, die täglich das ThürBKG anwenden. Auch das macht dieses Gesetz zu etwas Besonderem: Zum einen wurde mit der frühzeitigen Einbeziehung der Fachebene ein wesentlicher Baustein dafür gelegt, dass dies ein Gesetzentwurf „von der Basis für die Basis“ ist.
Abrufbar ist das Gesetz hier.
Die Begründung wird hier zur Verfügung gestellt, die als Auslegungshinweise für die Anwender zu verstehen ist.
Hier ist das Informationsschreiben des TMIK vom 30.07.2024 zur Neufassung des Gesetzes abrufbar.
Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO)
Zum 1. Dezember 2020 ist die ThürKatSVO in Kraft getreten. Diese spiegelt das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses zur Überprüfung und Optimierung des Katastrophenschutzes in Thüringen wider. Dabei sind unter anderem die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2013 in die neuen Strukturen eingeflossen. Im Zuge dessen werden in den nächsten Jahren zahlreiche Katastrophenschutzfahrzeuge durch das Land und den Bund bereitgestellt, die neben der Entlastung der vorhandenen Stützpunktfeuerwehren in Thüringen einen deutlichen Mehrwert für die kommunale Gefahrenabwehr darstellen.
Download Plakat "Einheiten und Einrichtungen des Thüringer Katastrophenschutzes" (PDF, 1 MB)
Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThuerKatSVO) im Gesetz- und Verordnungsblatt
Verwaltungsvorschrift über die Organisation, die Ausrüstung und den Einsatz der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen im Freistaat Thüringen (VVKatSOrg)
Im Ergebnis der Evaluierung des Thüringer Katastrophenschutzes von 2016 bis 2019, wurde neben der Änderung der ThürKatSVO auch der Erlass weiterführender Regelungen empfohlen. Für die standardisierte Organisation, die Festlegung über einheitliche Ausrüstungen sowie den strukturierten Einsatz der Katastrophenschutzeinheiten wurde durch das Ministerium eine entsprechende Verwaltungsvorschrift erarbeitet. Diese Regelung wurde auf Grundlage des § 27 Abs. 4 ThürBKG i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 ThürKatSVO erlassen, nach der die Oberste Katastrophenschutzbehörde (das TMIKL) insbesondere weitere Festlegungen zur Organisation, zur Anzahl und Ausrüstung der Einheiten und Einrichtungen, zu Einsätzen und Übungen treffen kann. Darüber hinaus werden auch Festlegungen über die Koordinierungsfunktion des TLVwA im Katastrophenfall getroffen.
Förderverfahren
Informationen zum Förderverfahren im Bereich Katastrophenschutz erhalten Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Bewirtschaftung Katastrophenschutz
Für die Inhalte zur Bewirtschaftung im Katastrophenschutz gelangen Sie hier.
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