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Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen - ÜMANV

Die größeren Notfallereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bedeutung einer schnellen und medizinisch – organisatorisch gut funktionierenden Notfallrettung von besonderer Wichtigkeit für das Überleben von schwerverletzten Patienten ist. Unglücksfälle unterhalb der Katastrophenschwelle im Schienen- und Straßenverkehr, durch Brände oder in Folge von Unfällen bei Großveranstaltungen sowie Terroranschläge oder Amoktaten können die präklinische Patientenversorgung regional schnell an ihre Kapazitätsgrenzen bringen. Die Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungsdienstzweckverbände haben gemäß Landesrettungsdienstplan (LRDP) Vorsorgemaßnahmen zu etablieren, um Massenanfälle von Verletzten/Erkrankten (MANV) in der Versorgungsstufe 2 mit den Kapazitäten des Regelrettungsdienstes, der Feuerwehr, der Allgemeinen Hilfe und den Einheiten des Katastrophenschutzes der Sanitäts- und Betreuungszüge (SBZ) eigenständig abarbeiten zu können. Übersteigt die Anzahl der Verletzten jedoch die Handlungsfähigkeit dieser lokalen Pläne, muss auf das leistungsfähige Potential der umliegenden Landkreise und kreisfreien Städte bzw. Rettungsdienstzweckverbände zurückgegriffen werden, damit die Notfallpatienten weiterhin nach den aktuellen Standards der Medizin versorgt werden können.

 

Die ÜMANV-Richtlinie zum Download

Anlage 1 - Führungsorganisation

Anlage 2 - Funknetzplan

Anlage 3 - Alarmfax Zentrale Leitstellen

Anlage 4 - Alarmfax Krankenhäuser

Anlage 5 - Fahrzeugmatrix

Anlage 6 - Organigramm Einsatzabschnitt medizinische Rettung

Anlage 8 - Sichtungsprotokoll

Anlage 9 - Patienten und Kräfteübersicht

Anlage 10 - Übersicht Transportorganisation

Anlage 11 - Behandlungskapazitäten Thüringen

Anlage 12 - Einsatztagebuch Einsatzabschnitt medizinische Rettung

Anlage 13 - Abschlussbericht ÜMANV Einheiten

Anlage 14 - Checkliste ÜMANV Einheiten

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