Migration
Das TMIK ist ab dem ersten Dezember 2023 zuständig für Ausländer- und Asylrecht, für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie für (Spät-) Aussiedler.
Aufnahme und Unterbringung
Das Referat 36 ist für Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und anderen Flüchtlingen zuständig.
Aufenthaltsrecht
Das Referat 37 ist für Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Ausländer- und Asylrecht sowie der Fachaufsicht zuständig.
Pressemitteilungen des TMIK zum Thema Migration
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