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Migration

Das TMIK ist ab dem ersten Dezember 2023 zuständig für Ausländer- und Asylrecht, für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie für (Spät-) Aussiedler.

Aufnahme und Unterbringung

Das Referat 36 ist für Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und anderen Flüchtlingen zuständig. 

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Aufenthaltsrecht

Das Referat 37 ist für Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Ausländer- und Asylrecht sowie der Fachaufsicht zuständig.

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Pressemitteilungen des TMIK zum Thema Migration

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