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Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025

Die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringen 2025 wurde am 9. Juli 2024 durch die Thüringer Landesregierung beschlossen und gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 ThürLPlG im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 vom 30. August 2024 veröffentlicht und ist am 31. August 2024 in Kraft getreten.

Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Erste Änderung des LEP 2025

Die nichtamtliche Lesefassung stellt das LEP 2025 in der Form, die es durch die Erste Änderung des LEP 2025 gefunden hat, dar.

Verfahrensablauf

Verfahren

Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Stufe 1

Im ersten Verfahrensschritt bekundet die Landesregierung ihren Willen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und kündigt allgemein an, welche Abschnitte geändert werden sollen. Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten enthält noch keinen ausformulierten Verordnungstext. Die Öffentlichkeit und die von der Änderung des Landesentwicklungsprogramms betroffenen Stellen konnten bis 8. April 2022 eine Stellungnahme abgeben und mitteilen, was ihnen im weiteren Planungsprozess besonders wichtig ist.

zur Bekannmachung und Beteiligung ...

Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung

Stufe 2

Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist nach § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen, bei der die Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die einzelnen Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereiche von der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen berührt werden, hatten die Möglichkeit, sich bis zum 8. April 2022 zu den Festlegungen des Umfang- und Detailierungsgrads des Umweltberichts zu äußern.

weitere Informationen zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung ...

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen

Stufe 3

Mit der Kabinettbefassung über den ersten Entwurf am 22. November 2022 beginnt der erste förmliche Verfahrensschritt auf der Grundlage von § 3 ThürLPlG. An den Kabinettbeschluss schließt das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im ersten Quartal 2023 an. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 statt.

zum ersten Entwurf ...

 

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen

Stufe 4

Das Kabinett hat am 16. Januar 2024 den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 statt.

zum zweiten Entwurf ...

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Referat 36 - Raumordnung und Landesplanung
Stellv. Referatsleiter: Marcel Keßler
Steigerstraße 24, 99096 Erfurt

E-Mail: marcel.kessler@tmil.thueringen.de

Telefon: +49 (0) 361 57 4191 331

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