Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025
Die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringen 2025 wurde am 9. Juli 2024 durch die Thüringer Landesregierung beschlossen und gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 ThürLPlG im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 vom 30. August 2024 veröffentlicht und ist am 31. August 2024 in Kraft getreten.
Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Die nichtamtliche Lesefassung stellt das LEP 2025 in der Form, die es durch die Erste Änderung des LEP 2025 gefunden hat, dar.
Lesefassung zum Download
Weitere Dokumente zur Ersten Änderung des LEP 2025
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 ROG
- Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 ROG
- Liste der Mittel- und Grundversorgungsbereiche mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden (PDF)
- Liste der Mittel- und Grundversorgungsbereiche mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden (XLSX)
- Karte 2 – Raumstruktur (GIS-Daten)
- Karte 4 – Zentrale Orte, Mittel- und Grundversorgungsbereiche (GIS-Daten)
Verfahrensablauf
- Stufe 1: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Stufe 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping)
- Stufe 3: Erster LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Stufe 4:Zweiter LEP-Entwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Stufe 5: Verordnungsbeschluss
- Stufe 6: Bekanntmachung und Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Verfahren
Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Stufe 1
Im ersten Verfahrensschritt bekundet die Landesregierung ihren Willen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und kündigt allgemein an, welche Abschnitte geändert werden sollen. Die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten enthält noch keinen ausformulierten Verordnungstext. Die Öffentlichkeit und die von der Änderung des Landesentwicklungsprogramms betroffenen Stellen konnten bis 8. April 2022 eine Stellungnahme abgeben und mitteilen, was ihnen im weiteren Planungsprozess besonders wichtig ist.

Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung
Stufe 2
Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist nach § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen, bei der die Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die einzelnen Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereiche von der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen berührt werden, hatten die Möglichkeit, sich bis zum 8. April 2022 zu den Festlegungen des Umfang- und Detailierungsgrads des Umweltberichts zu äußern.
weitere Informationen zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung ...

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen
Stufe 3
Mit der Kabinettbefassung über den ersten Entwurf am 22. November 2022 beginnt der erste förmliche Verfahrensschritt auf der Grundlage von § 3 ThürLPlG. An den Kabinettbeschluss schließt das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im ersten Quartal 2023 an. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 statt.

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen
Stufe 4
Das Kabinett hat am 16. Januar 2024 den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 statt.

Downloads
- Landesentwicklungsprogramm 2025
- Landesentwicklungsbericht 2024 (barrierefrei)
- Landesentwicklungsbericht 2023 (barrierefrei)
- Landesentwicklungsbericht 2022 (barrierefrei)
- Landesentwicklungsbericht 2021
- Landesentwicklungsbericht 2020
- Landesentwicklungsbericht 2019
- Landesentwicklungsbericht 2018
- Landesentwicklungsbericht 2017
- Landesentwicklungsbericht 2016
- Landesentwicklungsbericht 2014
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Referat 36 - Raumordnung und Landesplanung
Stellv. Referatsleiter: Marcel Keßler
Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
E-Mail: marcel.kessler@tmil.thueringen.de
Telefon: +49 (0) 361 57 4191 331
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