Ordnungsrecht
Unter Ordnungsrecht versteht man das von den Ordnungsbehörden anzuwendende Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Rechtsgrundlage ist das Thüringer Ordnungsbehördengesetz.
Das Thüringer Innenministerium übt in diesem Bereich die Fachaufsicht aus und berät die Ordnungsbehörden (Ordnungsämter). Darüber hinaus ist es für Grundsatzfragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig, was die Erarbeitung von Gesetzen zur Gefahrenabwehr einschließt.
Beispielhaft zu nennen ist der Erlass aus dem Jahr 2021 zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichs(kriegs)flaggen, der Polizei und Ordnungsbehörden konkrete Hinweise zum Umgang mit Reichsfahnen an die Hand gibt.
Ebenso zu nennen ist das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, das im Jahre 2011 aus Anlass von Beißvorfällen, bei denen Menschen tödlich verletzt wurden, erlassen worden ist.
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