Informationsfreiheit/Transparenz
Am 1. Januar 2020 ist das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) in Kraft getreten. Dieses regelt nunmehr vollständig den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und das zu beachtende Verfahren.
In dem Bewusstsein, dass in einer Informationsgesellschaft die Kenntnis von Informationen eine Voraussetzung aktiver Teilhabe am gesellschaftlichen wie politischen Leben ist, soll das Gesetz dazu beitragen, interessierte Bürgerinnen und Bürger an dem bei staatlichen Stellen vorhandenen Wissen partizipieren zu lassen. Die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen führt zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns. Die durch die Interaktion bewirkte weitergehende Legitimation staatlichen Handelns stellt ein wesentliches Element eines modernen Staatswesens dar.
Gesetze/Verordnungen/Dienstanweisungen
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