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Zentrale Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch das Land

Der Kauf von neuen Einsatzfahrzeugen der öffentlichen Feuerwehren stellt die im eigenen Wirkungskreis handelnden Gemeinden und Landkreise regelmäßig vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund prüft das TMIKL, Referat 50 „Brandschutz“, ob und in welcher Form die Aufgabenträger eine zentrale Vergabestelle für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Anspruch nehmen könnten.

Die Forderung danach entstammt der Basis in den Feuerwehren. Die dort gesehenen Vorteile wurden und werden dem Minister für Inneres und Kommunales seit Jahren auf seiner „Respekt den Rettern“- Tour und den weiteren vielzähligen Terminen mit kommunalen Vertretern zur Thematik vorgetragen.

 

Schwerpunktthemen in dieser Angelegenheit sind:

1. Umsetzungskonzeption der Landesregierung zur Zentralen Beschaffung von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen

2. Kommunikationsplattform für kommunale Zusammenarbeit bei Beschaffungsmaßnahmen

3. Kooperation mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Umsetzungskonzeption der Landesregierung zur Zentralen Beschaffung von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen

Alle relevanten Informationen zur Umsetzung der Zentralen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Land Thüringen finden sich in einer Konzeption zusammengefasst:

Zentrale Beschaffung von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen - Umsetzungskonzept der Landesregierung

Kommunikationsplattform für kommunale Zusammenarbeit bei Beschaffungsmaßnahmen

Hier bietet das TMIKL eine Übersicht über die geplanten Beschaffungsmaßnahmen für Feuerwehrfahrzeuge, die als Ausgangspunkt für eine kommunale Zusammenarbeit oder Zentrale Beschaffungsmaßnahmen dienen sollen.

Die dahinterliegende Idee ist, dass Kommunen, die bereits eine Beschaffung vorgesehen haben, diese Information auf dieser Kommunikationsplattform einstellen lassen. Das Anmeldeformular finden Sie unter der Tabelle. Weitere interessierte Kommunen können ihr Interesse an einer Beteiligung signalisieren und den Kontakt mit den beschaffenden Kommunen auch außerhalb der Plattform aufnehmen. Alle weiteren Schritte werden dann bilateral – zwischen den jeweiligen Gemeinden/Landkreisen – vereinbart. Das TMIKL steht an dieser Stelle gern beratend zur Seite. Die kommunale Zusammenarbeit bei Beschaffungsmaßnahmen kann unter Berücksichtigung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (FörderRL Bs/AllgH), Anlage 2, Ziffer 2.2 für die sich zusammenschließenden Bedarfsträger unter Umständen weitere kostenmäßige Vorteile generieren: der Festbetrag der Förderung je Fahrzeug kann sich dabei um zehn Prozent erhöhen. Weitere Informationen zu Förderverfahren im Bereich Brandschutz erhalten Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

Welcher Aufgabenträger

möchte welches Fahrzeug

in welcher Stückzahl

in welchem Jahr ausschreiben,

damit es in welchem Jahr geliefert wird?

Freistaat Thüringen

ELW 1 (KatS-SanZ, KatS-BetrZ)

23

2026

2028, 2029

Freistaat Thüringen

TLF (Wald) (KatS-EZW)

16

2027

2029, 2030

Freistaat Thüringen

Kühlanhänger (KatS-BetrZ)

22

2027

2029, 2030

Landkreis Eichsfeld

HLF 20

1

2027

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

TLF 4000

1

2026

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

GW-G

1

2026

 

Stadt Arnstadt

MTW (3,5t)

2

2025/2026

 

Landkreis Ilm-Kreis

ELW 1

3

2026

 

Landkreis Ilm-Kreis

KdoW

1

2026

 

Landkreis Ilm-Kreis

GW-Mess

1

2028

 

Gemeinde Vogtei

MTW

2

2026, 2027

 

Stadt Geisa, Gemeinde Buttlar

LF 10

2

2026

 

Stadt Amt Creuzburg

DLA(K) 23/12

1

 

 

Stadt Bleicherode

TSF-W

1

2026

 

Stadt Bleicherode

MTW

1

2027

 

Stadt Bleicherode

LF 10

1

2029

 

Stadt Bleicherode

TSF-W

1

2029

 

Stadt Bleicherode

HLF 10

1

2030

 

Stadt Lucka

HLF 10

1

2026

 

Braunichswalde

MTW

1

 

 

Gemeinde Oppurg

MTW (bis 3,5 t)

 

 

 

Gemeinde Oppurg

LF 10

1

2025 - 2027

 

Remptendorf

HLF 10

 

 

 

Landkreis Weimarer Land

GW-A/S

1

2025

2026-2027

Gemeinde Wutha-Farnroda

MTW

1

2025

2026

Gemeinde Wutha-Farnroda

ELW 1

1

2026

2026

Dreitzsch

TSF-W

1

2025/2026

 

Dreitzsch

MTW (> 3,5t)

1

2025/2026

 

Gemeinde Nobitz

HLF 10

2

2026

2027/2028

Schalkau

TSF-W

1

2026

2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 04.05.2026

 

 

 

Interessenbekundung

zur Kontaktaufnahme zu einer oben aufgeführten Beschaffungsmaßnahme

Kooperation mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Am 16. April 2024 haben die Innenminister der Länder Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die die Grundlage für gemeinsame Vergabeverfahren zur Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes bildet.

Eine zentrale Beschaffung von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen wird seit Jahren im Land Brandenburg praktiziert. Neben Mecklenburg-Vorpommern hat auch der Freistaat Thüringen die Möglichkeit erhalten, eine Kooperation einzugehen. Obwohl es wesentliche Unterschiede im Feuerwehrwesen dieser drei Länder gibt, insbesondere unterschiedliche Rechtskreise der Aufgabenerfüllung und eine stark divergente Fördersystematik, kann eine Kooperation gewinnbringend sein, weil sich so auch die Thüringer Gemeinden an kostengünstigeren Ausschreibungen für Feuerwehrfahrzeuge beteiligen können. Eine zentrale Beschaffung von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen wird seit Jahren im Land Brandenburg praktiziert. Neben Mecklenburg-Vorpommern hat auch der Freistaat Thüringen die Möglichkeit erhalten, eine Kooperation einzugehen. Die Verwaltungsvereinbarung steht hier zum Download bereit:

VwV über die Zusammenarbeit bei Vergabeverfahren zur Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen des Brand- und KatS

Gutachten zur Machbarkeitsstudie Zentrale Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch einen externen Gutachter sollte festgestellt werden, ob der Bedarf zur Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Thüringen vorhanden ist und wie die Umsetzung erfolgen könne. Den Zuschlag erhielt die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH (KUBUS GmbH) am 7. Juli 2021. Das Gutachten zur Machbarkeitsstudie wurde dem TMIK am 30.05.2023 vorgestellt. Es steht hier zum Download bereit:

Der ermittelten Ausgangssituation und den Erhebungen zum IST-Stand in Thüringen vorhandener Feuerwehrfahrzeuge hat der Gutachter die Kosten einer zentralen Vergabestelle des Landes gegenübergestellt. Im Ergebnis wird von der KUBUS GmbH festgestellt, dass eine zentrale Vergabestelle trotz der ermittelten voraussichtlichen Kosten für viele Akteure sowohl auf der Handlungsebene der kommunalen Aufgabenträger als auch für die Landesverwaltung des Freistaates Thüringen, sogar finanzielle Vorteile bietet. Hierbei ist zunächst die vergaberechtliche und technische Kompetenz hervorzuheben, die durch die Konzentrierung in einer zentralen Vergabestelle stärker ausgebaut werden könnte. Insgesamt gesehen wären wesentlich weniger personelle Ressourcen einzusetzen, als bei einer dezentralen Beschaffung in jeder einzelnen Kommune. Der Gutachter sieht insbesondere für die Kommunen vorteilhafte Effekte, wenn eine zentrale Beschaffungsstelle beim Land etabliert wird.

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