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Staatsangehörigkeitsrecht

Die Staatsangehörigkeit, die eine Person besitzt, ist das rechtliche Band zwischen dem Staat und seinen Staatsangehörigen. Sie zeigt an, welchem Staat die Person angehört. Die deutsche Staatsangehörigkeit, ihr Erwerb und Verlust sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Zusätzlich ist noch die Verwaltungsvorschrift zum StAG von Bedeutung. Auskünfte zu Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erteilen die örtlich zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Für Fragen zum Besitz oder Nichtbesitz ausländischer Staatsangehörigkeiten wenden Sie sich bitte an die Behörden oder Auslandsvertretungen des jeweiligen ausländischen Staates.

Das Einbürgerungsfest 2025

Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025
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Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025
Einbürgerungsfest 2025

Einbürgerungsfest 2025: Ein Fest der Vielfalt im Herzen der Demokratie

„Ich kam nach Deutschland mit nichts weiter als zwei Koffern und einem Traum.“

Am 25. November 2025 fand das zentrale Einbürgerungsfest des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) im Thüringer Landtag statt – einem Ort, der nicht nur das politische Zentrum des Landes repräsentiert, sondern auch das Symbol für die Demokratie und Vielfalt Thüringens ist. In einer feierlichen Zeremonie namen  rund 140 Neubürgerinnen und Neubürger aus 41 verschiedenen Ländern an der Veranstaltung teil.

Feier im Zeichen der Vielfalt

Das Einbürgerungsfest 2025 stellte einen besonderen Meilenstein dar. Erstmals wurde das Fest im Thüringer Landtag ausgerichtet. Nachdem die Einbürgerungszahlen in den letzten Jahren stark angestiegen waren, fand das Fest 2025 in einem kleineren, exklusiveren Rahmen statt. Eingeladen wurden Personen, die im Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 in Thüringen eingebürgert wurden – zusammen mit ihren Begleitpersonen und Vertretern der Einbürgerungsbehörden.

Die Eingeladenen stammten aus einer Vielzahl von Ländern, darunter europäische Staaten wie Bulgarien, Spanien und Italien, aber auch aus Asien, Afrika und Amerika. Sie brachten nicht nur ihre Herkunft mit, sondern auch ihre Geschichten und Hoffnungen für die Zukunft Thüringens. In den letzten Jahren hat sich das Fest zu einem festen Bestandteil der Integration in Thüringen entwickelt und ist ein bedeutender Moment für alle, die durch Einbürgerung offiziell Teil der deutschen Gesellschaft werden.

Bewegende Rede und musikalische Begleitung

Ein besonders bewegender Moment des Festes war die Rede von Dr. Shymaa Hammad, einer Dozentin an der FSU Jena, die ursprünglich aus Ägypten stammt. Sie teilte ihre eigene Geschichte mit den Anwesenden und ergriff das Publikum mit den Worten: „Ich kam nach Deutschland mit nichts weiter als zwei Koffern und einem Traum.“ Ihre Worte berührten viele und spiegelten die Erfahrungen vieler Neubürger wider, die den Weg in ein neues Leben mit Hoffnung und Entschlossenheit gehen.

Musikalisch wurde das Fest von der Geigerin Aleksandra Zubova begleitet, die die deutsche Nationalhymne spielte. Aleksandra Zubova, die als zweite Geigerin im Theater Nordhausen tätig ist und ursprünglich aus Sankt Petersburg stammt, fügte dem Fest eine besondere Note hinzu. Das Trio Klangart, bestehend aus Akkordeon, Geige und Gitarre, spielte während des Festes immer wieder zwischendurch und trug mit seiner Musik zur festlichen Stimmung bei.

Ein starkes Zeichen für Integration und Demokratie

Das Einbürgerungsfest 2025 war nicht nur eine Feier für die Neubürger, sondern auch ein starkes Symbol für die Offenheit und den demokratischen Geist Thüringens. Innenminister Georg Maier betonte in seiner Ansprache, wie wichtig es sei, Einbürgerungen als Beitrag zur Stärkung der Gesellschaft zu sehen: „Die Neubürger sind nun Teil unseres demokratischen Gemeinwesens und können aktiv an der Gestaltung der Zukunft Thüringens mitwirken.“

Das Fest stellte zudem die zunehmende Bedeutung der Einbürgerung in Thüringen unter Beweis. Im Jahr 2024 und 2025 hat sich die Zahl der Einbürgerungen in Thüringen weiter erhöht, was nicht nur die wachsende Vielfalt des Landes widerspiegelt, sondern auch das starke Interesse vieler Menschen, Teil der deutschen Gesellschaft zu werden. So feierten 2025 die Neubürger nicht nur ihre Einbürgerung, sondern auch ihr Engagement und ihre Bereitschaft, in einer demokratischen und offenen Gesellschaft mitzuwirken.

#ANGEKOMMEN in Deutschland...

Aleksandra Zubova

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Weitere Informationen zum

Das Einbürgerungsverfahren

Mit der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde geht einher mit dem feierlichen Bekenntnis:

„Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

Sie können die Einbürgerung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde beantragen und haben Anspruch auf die Einbürgerung wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • bestandener Einbürgerungstest
  • 8-jähriger gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Gewährleistung der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordung der Bundesrepublik Deutschland
  • Herbeiführung des Verlusts oder die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Einbürgerungsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 

Beim Einbürgerungstest erwarten Sie eine Reihe von Fragen zu Themen wie:

  • Leben in der Demokratie
  • Geschichte und Verantwortung
  • Mensch und Gesellschaft


Das Bundesamt für Migration (BAMF) hat zur selbständigen Vorbereitung auf den Einbürgerungstest einen Fragenkatalog zusammengestellt. Ebenso können Sie zur Vorbereitung auch die nebenstehenden Internetseiten des Bundesministeriums des Innern oder des Thüringer Volkshochschulverbandes anwählen.

 

 

Die Interessenten haben im Vorfeld des Einbürgerungstest auch die Möglichkeit über den Thüringer Volkshochschulverband auf eigene Kosten einen Einbürgerungskurs zu besuchen. Die Teilnahme an einem Einbürgerungskurs ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an einem Einbürgerungstest.

Die Anmeldung zum Einbürgerungstest ist zentral beim Thüringer Volkshochschulverband möglich. Der Test kostet pauschal 25 Euro.

 

 

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