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1. Aktuelles
Korruptionswahrnehmungsindex 2025 – Deutschland
Der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) 2025 von Transparency International bewertet weltweit 182 Staaten nach der im öffentlichen Sektor wahrgenommenen Korruption (Skala 0 = hohes Maß an wahrgenommener Korruption bis 100 = keine wahrgenommene Korruption).
Der aktuelle Bericht zeigt, dass Korruption global zunimmt und der weltweite Durchschnitt auf einem neuen Tiefstand liegt.
Deutschland erzielt 77 Punkte und belegt Rang 10 im weltweiten Vergleich. Damit verbessert sich Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Punkte und fünf Plätze – ein Anstieg, der jedoch vor allem auf den Abstieg anderer Staaten zurückzuführen ist. Der Zehnjahresvergleich zeigt einen leichten Rückgang Deutschlands um etwa vier Punkte, was auf anhaltende Herausforderungen bei der Korruptionsbekämpfung hinweist.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/cpi-2025-korruption-weltweit-auf-dem-vormarsch
2. Vorschriften
Die öffentlichen Stellen des Freistaats Thüringen haben sich zur Bekämpfung von Korruption verpflichtet.
Korruption ist der Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten einer anderen Person, auf deren Veranlassung oder aus Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten bzw. eine Dritte (vgl. Ziffer 1.3 der ThürAKRl).
Im Freistaat Thüringen gelten insbesondere die folgenden Vorschriften:
Thüringer Antikorruptionsrichtlinie vom 24.10.2024
Zweck dieser Richtlinie ist es, Korruption wirkungsvoll vorzubeugen, Korruptionspraktiken aufzudecken, abzustellen, einer Ahndung zuzuführen und somit das Vertrauen in die Rechtschaffenheit der öffentlichen Verwaltung zu erhalten und zu stärken sowie korruptionsbedingte volkswirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Sponsoringrichtlinie vom 24.10.2024
Zweck dieser Richtlinie ist es, einen verlässlichen Handlungsrahmen sowie Rechtssicherheit im Umgang mit Sponsoring, Spenden und Schenkungen zu schaffen und damit verbundenen möglichen Korruptionsrisiken vorzubeugen. Bürgerschaftliches Engagement von Einzelpersonen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen kann zur Förderung und Unterstützung von Zielen der Verwaltung des Freistaats Thüringen beitragen und ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Gleichwohl muss die öffentliche Verwaltung jeden Anschein fremder Einflussnahme vermeiden, um ihre Integrität und Neutralität zu wahren. Öffentliche Ausgaben sind grundsätzlich durch Haushaltsmittel zu finanzieren. Daher hat die öffentliche Verwaltung über die Annahme von Geld oder geldwerten Leistungen grundsätzlich restriktiv und nach Maßgabe der in dieser Richtlinie statuierten Regelungen zu entscheiden.
Annahme von Belohnungen und Geschenken
Gemeinsame Bekanntmachung der Thüringer Staatskanzlei, der Thüringer Ministerien, der Thüringer Landtagsverwaltung und des Thüringer Rechnungshofes vom 15. September 2010
(Gemeinsame Bekanntmachung zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen)
3. Veröffentlichungen der Leitstelle Korruptionsbekämpfung
Was ist Korruption? - Ein Erklärfilm
Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Durch Korruption wird das Grundvertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Bediensteten beschädigt. Daneben entsteht durch Korruption oftmals ein hoher finanzieller Schaden, der zu Lasten der Allgemeinheit geht. Aus diesem Grund sind regelmäßige Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen wichtig, um frühzeitig Korruptionsstraftaten zu verhindern bzw. besser zu erkennen und anzuzeigen.
Der oben gezeigte Erklärfilm richtet sich sowohl an die Bediensteten des Freistaats Thüringen als auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel der Sensibilisierung für das Thema Korruption. Neben dem Aspekt der Korruptionsprävention soll insbesondere auf die geltenden Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteile aufmerksam gemacht werden.
Aus Anlass des alljährlichen Weltantikorruptionstags am 9. Dezember hat die Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen Verhaltenskodex gegen Korruption erstellt. Dieser soll den Beschäftigten der Landesverwaltung Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Korruptionsgefahren geben, auf Gefahrensituationen hinweisen, in denen sie ungewollt in Korruption verstrickt werden können und deutlich machen, wie sie sich in solchen Situationen verhalten sollen.
Allein der Eindruck von Korruption in der öffentlichen Verwaltung kann verheerende Auswirkungen auf das Vertrauen der Bürger, die Effizienz von Institutionen und letztendlich auf das demokratische Gefüge haben. Der Weltantikorruptionstag erinnert uns daran, dass jeder Einzelne, von Amtsträgern bis zu Bürgern, eine Verantwortung trägt, sich gegen Korruption und unethisches Verhalten zu stellen. In diesem Zusammenhang veröffentlicht die Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog. Dieser beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen. Er dient nicht nur als Leitfaden für die Bediensteten der Landesverwaltung, sondern auch als Instrument, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.
Warum ist das wichtig?
1. Stärkung der Integrität:
Das grundsätzliche Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen stärkt die Integrität der öffentlichen Verwaltung und unterstreicht das Bekenntnis zu neutralem, rechtmäßigem und uneigennützigem Verhalten. (Ausnahmen vom Verbot sind klar geregelt.)
2. Vertrauensaufbau:
Die klare Einhaltung dieser Vorschriften fördert das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen und schafft eine transparente und verantwortungsbewusste Verwaltung.
3. Fragen-Antworten-Katalog als Informationsquelle:
Der Katalog dient als wichtige Informationsquelle, um Missverständnisse zu klären und eine breitere Verständigung über die Anti-Korruptions-Vorschriften in der Landesverwaltung zu erreichen.
4. Aufklärung
Es werden alle Bediensteten der Landesverwaltung ermutigt, sich aktiv mit den Inhalten auseinanderzusetzen und damit einen Beitrag zu einer transparenten und korruptionsfreien Gesellschaft zu leisten.
4. Sponsoring
Aktueller Sponsoring-Bericht
5. Bundeslagebilder
Korruption schädigt das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates bzw. die Integrität der Wirtschaft. Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Deliktsbereich Korruption finden Sie in den Bundeslagebildern Korruption des BKA.
6. Ansprechperson

Die Leitstelle Korruptionsbekämpfung kann wie folgt erreicht werden:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
Hotline: (0361) 57 3313 499
E-Mail: korruptionsbekaempfung@tmikl.thueringen.de
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