
Regionalentwicklung
Im Rahmen der landeseigenen Förderrichtlinie „Regionalentwicklung und demografischer Wandel“ können Landkreise, Kommunen und Vereine Ideen direkt aus der Region heraus entwickeln und diese umsetzen. Diese Förderung von Thüringen für Thüringer zielt vornehmlich auf die Umsetzung der Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) und der Regionalpläne ab. Interkommunale Kooperationen sollen mit Hilfe dieses Instruments stabilisiert, ausgeweitet und verbessert werden.
Was ist die Grundlage zur Förderung?
Die „Förderrichtlinie zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels“ ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung.
Ausfüllbarer PDF-Antrag
Antrag auf Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung
Online-Antrag
Was sind die Ziele der Förderung?
Ziel 1: Umsetzung der Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des LEP und der Regionalpläne
Ziel 2: Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure
Ziel 3: Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen
Die Erfüllung aller drei Förderziele ist bei der Antragstellung aufzuzeigen.
Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin im Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Referat 37 - Projekte und Förderung der Regionalentwicklung
Referatsleiterin: Simone Hold
Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
E-Mail: regionalentwicklung@tmdi.thueringen.de
Telefon: +49 (0) 361 57 4191 320
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende nichtinvestive sowie investive Vorhaben:
Wie lang wird gefördert?
1 bis 3 Jahre
Wer wird gefördert?
- Landkreise
- Kommunen
- Kommunale Arbeitsgemeinschaften
- Vereine
- sonstige juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Wieviel wird gefördert?
- 80 % im Regelfall
- 90 % für Modellprojekte (min. 10.000 €, max. 200.000 €)
Was ist noch zu beachten?
- Antragstellung: bis zum 30.09. des Vorjahres
- Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Thüringen haben
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sowie die Folgekosten müssen gesichert sein.
Weitere Projekte
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge








