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Regionalentwicklung

Im Rahmen der landeseigenen Förderrichtlinie „Regionalentwicklung und demografischer Wandel“ können Landkreise, Kommunen und Vereine Ideen direkt aus der Region heraus entwickeln und diese umsetzen. Diese Förderung von Thüringen für Thüringer zielt vornehmlich auf die Umsetzung der Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) und der Regionalpläne ab. Interkommunale Kooperationen sollen mit Hilfe dieses Instruments stabilisiert, ausgeweitet und verbessert werden.

Was ist die Grundlage zur Förderung?

Die „Förderrichtlinie zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels“ ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung. 

Was sind die Ziele der Förderung?

Ziel 1: Umsetzung der Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des LEP und der Regionalpläne 

Ziel 2: Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure 

Ziel 3: Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen

Die Erfüllung aller drei Förderziele ist bei der Antragstellung aufzuzeigen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin im Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Referat 37 - Projekte und Förderung der Regionalentwicklung
Referatsleiterin: Simone Hold
Steigerstraße 24, 99096 Erfurt

E-Mail: regionalentwicklung@tmdi.thueringen.de

Telefon: +49 (0) 361 57 4191 320

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende nichtinvestive sowie investive Vorhaben:

  • Erstellung eines Regionalentwicklungskonzepts für den Saale-Holzland-Kreis

    Zeitraum:

    05.06.2020 - 31.07.2022

    Zuwendung:

    56.000,00 € 

    Antragsteller:

    Saale-Holzland-Kreis

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Es wurden umfangreiche Betrachtungen zu sozioökonomischen Daten zur Bevölkerung mit Szenarien zur perspektivischen Entwicklung, zur Siedlungsstruktur und geplanten Siedlungsentwicklung, zur Grundversorgungsstruktur, zur Wirtschaftsstruktur, zur Mobilität (einschließlich alternativer Mobilitätsformen), zu den Verflechtungen von Wohnen und Arbeit zwischen den Kommunen des SHK sowie den angrenzenden zentralen Orten sowie zu vorhandene Planungen und Strategien erstellt. Vorhandene Datengrundlagen wurden in die Konzepterstellung eingebunden. Ebenso wurden benachbarte Kreise und Städte, insbesondere die Stadt Jena, in den Diskussions- und Erarbeitungsprozess einbezogen.

    Im Fachkonzept/Handlungsfeld Tourismus wurde aufgrund der vielfältigen teilräumlichen Erfordernisse im Gegensatz zu den anderen Fachkonzepten im Maßnahmenteil eine Differenzierung nach Teilregionen vorgenommen.

    • Teilregion Dornburg-Camburg/Bürgel
    • Teilregion Eisenberg/Heideland-Elstertal-Schkölen
    • Teilregion Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz
    • Teilregion Stadtroda und Hügelland/Täler
    • Teilregion Südliches Saaletal/Kahla

    Länderübergreifendes integriertes Entwicklungskonzept Sonneberg und Neustadt bei Coburg

    Zeitraum:

    01.11.2018 – 30.06.2020

    Zuwendung:

    64.350,00 €

    Antragsteller:

    Städte Sonneberg (Thür.) und Neustadt b. Coburg (Bay.)

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Die Städte Neustadt b. Coburg und Sonneberg haben eine länderübergreifende Kooperation im Rahmen einer interkommunalen Allianz Neustadt b. Coburg–Sonneberg gestartet. Basis ist ein Integriertes Länderübergreifendes Entwicklungskonzept (ILREK). Ziel ist die nachhaltige gemeinschaftliche Entwicklung der Stadt-Umland-Region beider Städte. Hierfür wurde eine mittel- und langfristige Gesamt- und Umsetzungsstrategie entwickelt. Im Rahmen des ILREK wurden verschiedene Schlüsselprojekte identifiziert, die in einem zweiten Schritt gemeinsam umgesetzt werden sollen. Dazu gehören:

    • Regionaler Kultur-und Veranstaltungskalender;
    • Wochenmarktkonzept;
    • Gemeinsame digitale Sichtbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge;
    • Informationsportal Betreuungs- und Pflegedienste;
    • Arbeitsgruppe zum regelmäßigen Austausch der Sicherheits- und Rettungsdienste;
    • Wasserstoff erLEBEN –Öffentlichkeitsarbeit und Bildung;
    • Wissenschaftliches Institut Wasserstoff-Forschung.
  • Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines innovativen Mobilitätsknoten Arnstadt (IMKA) am Hauptbahnhof Arnstadt und dessen Umfeld

    Zeitraum:

    23.07.2019 – 30.06.2021

    Zuwendung:

    62.773,96 €

    Antragsteller:

    Stadt Arnstadt

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Die Maßnahme entwickelte sich aus der AG-Gunstraum heraus.
    Der Standort des Bahnhofsumfelds Arnstadt sollte als das Arnstädter Begegnungs- und Verknüpfungszentrum für Innovation und Mobilität gesichert, reaktiviert, mit zukunftsfähigen Einzelmaßnahmen ausgebaut und somit gleichermaßen attraktiv für die Einwohner der Stadt, die Besucher aus dem Umland sowie für Geschäftsleute und Touristen gestaltet werden. Hierfür wurde eine vertiefende Standortuntersuchung und Zustandsanalyse durchgeführt. Die Anbindung und Entwicklung des Gewerbegebietes "Erfurter Kreuz" stellte einen wichtigen Faktor bei der Erarbeitung des Konzeptes dar. 
    Folgende Bereiche wurden analysiert und Potentiale sowie konkrete Maßnahmen erarbeitet:

    • Straße am Bahnhof
    • Busbahnhof
    • Bahnhofsvorplatz
    • Park & Ride Anlage
    • Freiraumflächen an den Gleisen

    Weiterhin wurde die Verkehrsstruktur neu geplant und der Busverkehr, der motorisierte Individualverkehr, der Taxiverkehr, der Fußverkehr sowie der Radverkehr überarbeitet. Darüber hinaus gibt es durch den Anschluss der Raddirektverbindung eine weitere Verbindung in Richtung Norden über das Industrie- und Gewerbegebiet „Erfurter Kreuz“ weiter in Richtung Neudietendorf.

    Mobil in Nordhausen — Integriertes Mobilitätskonzept der Stadt und des Landkreises Nordhausen

    Zeitraum:

    24.03.2020 – 31.01.2023

    Zuwendung:

    119.152,00 €

    Antragsteller:

    Stadt Nordhausen

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Die Maßnahme entwickelte sich aus der AG-Gunstraum heraus.
    Ziel des Projektes war es, auf der Basis verkehrsplanerischer Analysen (Teil-)Konzepte für die Integration der verschiedenen Verkehrsträger zu erstellen. Durch verschiedene Beteiligungsformate gelang es, die Bevölkerung zu informieren und einen kleinen Teil zu großer Mitwirkung zu bewegen. Es wurden, ausgehend vom Bahnhof Nordhausen, Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Mobilität der Bürger im ländlichen Umland erarbeitet. Das gemeinsam erarbeitete Leitbild „Emissionsfrei bis 2040" umfasst den gesamten Mobilitätsbereich und kann als langfristige, grundlegende Orientierung während der Umsetzung der Maßnahmen verwendet werden. Dem Leitbild wurden drei grundlegende Strategien zugeordnet:

    • 10-Minuten-Stadt und 30-Minuten-Landkreis,
    • Verkehrsarme Siedlungsstrukturen und
    • Förderung gemeinschaftlicher Verkehre.

    Zusätzlich wurden Leitlinien entwickelt, welche auf künftige Entwicklungsziele hinführen sollen. Die TOP 3 Leitlinien sind: 

    • „Schnelles Radverkehrsnetz“,
    • „Beschleunigung ÖPNV - (digitale) Infrastruktur, on-demand, Schienennetz mit Spangen“,
    • „Geh zu Fuß so oft es geht“. 
  • Bildungscampus Großbreitenbach – Variantenuntersuchung

    Zeitraum:

    15.03.2021 – 30.04.2022

    Zuwendung:

    32.000,00 €

    Antragsteller:

    Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Beim Vorhaben handelt es sich um ein Folgeprojekt aus dem Bundesmodellprojekt ,,KOMET-Kooperativ Orte managen im UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald" (Kommunen innovativ, BMBF, 2016-2019).
    Mit dem Vorhaben sind in einer Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung konkreter Bedarfe drei Möglichkeiten zur Umnutzung des ehemaligen Krankenhauskomplexes in Großbreitenbach als Bildungscampus erarbeitet worden.

    • Variante 1: Umbau und Sanierung der Bestandsgebäude
    • Variante 2: Umbau und Sanierung des historischen Hauptgebäudes an der Schulstraße und Teilneubau im südlichen Grundstücksbereich
    • Variante 3: Abbruch aller Bestandgebäude und Neubau des Bildungscampus auf dem vorhandenen Grundstück 

    Mit den Variantendarstellungen und den entsprechenden Grobkostenschätzungen der untersetzten Varianten können durch den Zuwendungsnehmer nun Gespräche in Vorbereitung der weiteren Förder- und Fremdmittelakquise geführt werden.

    Kreativraum Tanna

    Zeitraum:

    14.06.2024 – 31.12.2024

    Zuwendung:

    33.736,50 €

    Antragsteller:

    Stadt Tanna

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Das Grundzentrum plant einen multifunktionalen Kreativraum in der Nähe der Grund- und Gemeinschaftsschule mit regionaler Strahlkraft. Die Machbarkeitsstudie soll einen Anhaltspunkt zu den Möglichkeiten und Risiken geben. Die Entwicklung eines nachhaltigen und regionalen Träger- und Finanzierungskonzeptes ist neben der Erarbeitung einer konkreten Planungsgrundlage hinsichtlich Inhalten, Kosten für Umbau und Ausstattung, ein wichtiger Bestandteil der Studie. Maßgeblich initiativ an die jüngeren Generationen gerichtet, soll hierüber zugleich eine Plattform entstehen, die es älteren Menschen ermöglicht, sich im Sinne des Miteinander der Generationen in diese kreativen Prozesse aktiv einzubringen sowie Wissen und Erfahrungen zu vermitteln. 

  • Umsetzungsmanagement für das Integrierte länderübergreifende regionale Entwicklungskonzept Sonneberg - Neustadt bei Coburg (ILREK-SONNEC)

    Zeitraum:

    04.03.2021 – 31.01.2024

    Zuwendung:

    69.768,66 €

    Antragsteller:

    Städte Sonneberg (Thür.) und Neustadt b. Coburg (Bay.)

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Die Städte Sonneberg und Neustadt bei Coburg hatten eine Förderung für ein gemeinsames Umsetzungsmanagement für das länderübergreifende ILREK beantragt. Das Projekt wurde Anfang 2024 abgeschlossen. Die durch das Umsetzungsmanagement erreichten Ziele/Schlüsselmaßnahmen sind ein gemeinsames Marketing beider Städte, eine gemeinsame regionale Vermarktung einschließlich eines abgestimmten Märktekonzeptes und eine „Fachkräfteschmiede“. Bei den Schlüsselmaßnahmen handelt es sich um fortlaufende Maßnahmen, die nach ihrer Umsetzung weitergeführt werden sollen..
    Eine Fortsetzung des Umsetzungsmanagements, welches die folgenden Schlüsselmaßnahmen für die Jahre 2024 – 2026 vorsieht, wurde bereits bewilligt.

    • Etablierung der Region SON.NEC als Kooperationsraum mit besonderen Regelungen in der Landesentwicklungsplanung,
    • Vernetzung der Radwege zwischen Bayern und Thüringen "Bike-Schaukel Sachsen Thüringen",
    • Stärkung der ÖPNV – Anbindung, z.B. S-Bahn ähnlicher Ausbau der Bahnverbindung,
    • Länderübergreifende Zusammenarbeit und Nutzung der Berufsschulen.

    Prozessbegleitung für die Umsetzung Schlüsselprojekte und –maßnahmen auf dem Gebiet der KAG Obereichsfeld

    Zeitraum:

    14.06.2024 – 31.12.2026

    Zuwendung:

    111.254,32 €

    Antragsteller:

    Stadt Dingelstädt (für die KAG Obereichsfeld mit den Städten: Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis sowie Dingelstädt)

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Förderung eines gemeinsamen Umsetzungsmanagements für das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für die Region Obereichsfeld von 2023. Im Rahmen der Umsetzung der zuvor genannten Schlüsselprojekte und -maßnahmen soll die Funktionsteilung zwischen den drei Städten konkretisiert werden.
    Die umzusetzenden Schlüsselprojekte und –maßnahmen sind:

    • Sicherung und Ausbau der Versorgungsfunktion der Eichsfeld-Kliniken als „Leuchtturmprojekt"
    • Schaffung von Camping- und Caravan-Standorten
    • Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes
    • Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität
    • Bündelung der vorhandenen Einzelhandelskonzepte zu einem gemeinsamen Konzept
    • Erhalt und Sicherung von wichtigen Standorten
  • Entwicklung Wasserwander-Infrastruktur Saale-Region

    Zeitraum:

    05.06.2023 – 31.12.2025

    Zuwendung:

    200.000,00 €

    Antragsteller:

    Saale-Holzland-Kreis (betroffene Kommunen: Orlamünde, Großeutersdorf, Kahla, Großpürschütz, Schöps, Rothenstein, Neuengönna, Dornburg-Camburg, Döbritschen)

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Ziel der Maßnahme ist es, die maroden Anlegestellen neu zu errichten, sowie die Erarbeitung einer konkreten Umsetzungskonzeption. Hauptinhalte sind:

    • die rechtliche Klärung zu Anlegestellen (Sicherungspflicht, Haftung, Zuständigkeitsfragen, Versicherung)
    • die Erstellung einer Studie zur Ansiedlung von Pop-Up-Campingplätzen, autarken Tiny-House-Siedlungen, Baumhaus-Hotels, Camping-Fässern, Schäferwagen usw.
    • die Suche nach Lösungen zur Problematik von Toiletten, Müllentsorgung und Verkehrssicherung 

    Mit diesen Maßnahmen soll die interkommunale Zusammenarbeit entlang der Saale langfristig erhalten und gestärkt werden.

  • Als Modellprojekte gelten Projekte und Maßnahmen, die einen völlig neuartigen und innovativen Ansatz verfolgen und für die es noch keine Vergleichsprojekte gibt.

    Allianz Thüringer Becken: Radeln und Rasten im Thüringer Becken

    Zeitraum:

    25.06.2024 – 31.08.2025

    Zuwendung:

    155.200,00 €

    Antragsteller:

    Zweckverband Allianz "Thüringer Becken"

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    An den die Allianz-Kommunen verbindenden Radwegen sollen innovative Rastplätze installiert werden. An diesen sollen mit Hilfe von Sonnenenergie Radfahrer, Touristen etc. eine vom Feststrom unabhängige Möglichkeit des Aufladens elektronischer Geräte bekommen. Diese Rastplätze sollen mit regionalen Firmen sowie regionalen und nachhaltigen Materialien hergestellt werden. Zusätzlich werden an den Rastplätzen, mit Hilfe von QR-Codes, auf die Internetseite des Zweckverbandes, Informationen zur Region, zum Standort bzw. Ziele für die Weiterfahrt vermittelt.

    Die Rastplätze könnten perspektivisch mit dem Projekt des Tourismusverbandes "Thüringer Becken" e. V. zur Ausgabe von Picknickkörben verknüpft werden.

    Altenburger Bauernhöfe e. V.: Räume für regionale Energie

    Zeitraum:

    22.05.2023 – 31.12.2025

    Zuwendung:

    185.708,25 €

    Antragsteller:

    Altenburger Bauernhöfe e.V.

    Projekt-/Maßnahmenbeschreibung

    Zweck der Förderung ist es, eine neue Koordinierungsstelle im Landkreis, für den Landkreis und angrenzende Gebiete zu schaffen. Diese neue Personalstelle Stelle beim Altenburger Bauernhöfe e.V. mit Steuerung und Kontrolle durch den Landkreis, soll der Entwicklung neuer Energieinnovationen und der Etablierung eines Energiemanagements dienen. Aufgaben der Koordinierungsstelle sind die Suche von Nachnutzungsmöglichkeiten von ungenutzten oder unproduktiven Flächen wie Brachflächen, Kleingärten, Verkehrsflächen oder auch Agrarflächen, ein angepasstes Leerstandsmanagement, die Neubelebung ländlicher Räume sowie die Entwicklung eines netzwerkartigen Regionalmanagements.

Wie lang wird gefördert?

1 bis 3 Jahre

Wer wird gefördert?

  • Landkreise
  • Kommunen
  • Kommunale Arbeitsgemeinschaften
  • Vereine
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Wieviel wird gefördert?

  • 80 % im Regelfall
  • 90 % für Modellprojekte (min. 10.000 €, max. 200.000 €)

Was ist noch zu beachten?

  • Antragstellung: bis zum 30.09. des Vorjahres
  • Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Thüringen haben
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sowie die Folgekosten müssen gesichert sein.

Weitere Projekte

  • Gunstraumstudie: Thüringer ICE-Knoten

    Der Begriff Gunstraum ergibt sich aus dem Zusammentreffen der Reisezeitverkürzung mit landesplanerischen Zielen und lokalen demografischen Faktoren.

    Die Landesregierung des Freistaates möchte die mit der Verbesserung der Erreichbarkeit zu erwartenden Entwicklungsimpulse über Erfurt hinaus landesweit nutzbar machen und konzentriert ihre Überlegungen auf die 40 Mittel- und Oberzentren, welche die regionalplanerische Grundstruktur der Daseinsvorsorge in Thüringen darstellen.

    Es wird angenommen, dass diese Entwicklungsimpulse vorrangig in Bahnhofsnähe zum Tragen kommen und dass es bei der Reisezeitverkürzung und ihrer Nutzbarmachung begünstigte und weniger begünstigte Städte und Räume gibt.

    Gegenstand der „Gunstraumstudie“ war, für alle interessierten Mittel- und Oberzentren Empfehlungen zu erarbeiten, wie sie als begünstigte oder weniger begünstigte Kommunen und Räume die Chancen des VDE 8 nutzbar machen können. Für zwölf Städte, die als begünstigt betrachtet worden und die größten Erfolgschancen bei der Umsetzung der Impulse in Stadt- und Regionalentwicklung erwarten lassen, wurden Handlungskonzepte erarbeitet.  

    Bei der Betrachtung der weniger begünstigen Räume sind Empfehlungen zum Abbau der Benachteiligungen erarbeitet worden.

    „Insgesamt 21 der 40 untersuchten Regionen wurden als begünstigte Städte eingestuft. Damit profitiert ein großer Bereich Thüringens vom ICE-Knoten in Erfurt. Dieser „Gunstraum“ erstreckt sich von Jena bis nach Eisenach, umfasst den Bereich von Sonneberg bis Nordhausen und auch das gesamte Südwestthüringen. Im Osten des Freistaates profitieren Räume um Gera sowie Altenburg.

    Für zwölf der 21 begünstigten Städte hat die Studie konkrete Handlungskonzepte erarbeitet, welche sich vor allem auf Flächen im Bahnhofsumfeld beziehen. So muss die strategische Flächenbevorratung großer Potenzial-flächen beispielsweise in Gotha, Gera und Sonneberg zunächst hohe Priorität haben während in Sondershausen und Ilmenau die Umsetzung konkreter Entwicklungskonzepte bereits weit vorangeschritten sind. Für alle zwölf Städte gemeinsam gilt der Rat, einen Mobilitätsknoten aller Verkehrsträger am Bahnhof zu entwickeln oder zu verbessern. In Jena, Eisenach, Arnstadt und Meiningen ist das aktuell die Schwerpunktaufgabe.

    So spricht die Untersuchung individuell auf die jeweilige kommunale Situation ausgerichtet ihre Empfehlungen aus. Auch die Lage der 19 weniger begünstigten Städte wurde dabei analysiert und Hinweise zur Unterstützung einer künftigen, positiven Entwicklung aus verkehrs- sowie raumplanerischer Sicht erteilt.“, so der Staatssekretär.

    Mit dem Thüringer ICE-Knoten in Erfurt ergeben sich vielfältige Chancen für die Landesentwicklung, die weit über die Grenzen der Landeshauptstadt Erfurt hinausgehen. Die damit entstehenden Wachstumsimpulse zur wirtschaftlichen Entwicklung sind für den gesamten Freistaat zu nutzen und wurden durch die Gunstraumstudie nun sichtbarer gemacht.

  • Bürgerbusstudie

    Alternative Mobilitätsformen werden insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in ländlich geprägten Räumen in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Bereits heute werden in einigen Regionen Deutschlands aufgrund der mangelhaften Ausstattung mit Angeboten des öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) alternative Verkehrsangebote vorgehalten. Unabhängig davon, wie die „neuen“ Angebote letztendlich ausgestaltet sind - sie dienen einem Ziel: Allen Bevölkerungsgruppen, jedoch insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen, Fortbewegungsmöglichkeiten, die für ihre Daseinsvorsorge notwendig sind, anzubieten.

    Während es zur Ergänzung des ÖPNV im städtischen Umfeld meist Rufbusse oder Sammeltaxis gibt, existieren in ländlich geprägten Regionen solche Angebote aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht im gleichen Maße. Personen, die bspw. weder eine Fahrerlaubnis, noch ein Auto besitzen, sind darauf angewiesen, ein Taxi zu bestellen und neben den eigentlichen Fahrtkosten auch die Anfahrtskosten zu finanzieren, Nachbarn um Unterstützung zu bitten oder lediglich zu Zeiten des funktionierenden ÖPNV Termine, Einkaufsfahrten oder Kinobesuche durchzuführen. Da die mobilitätseingeschränkten Gruppen zumeist auch jene sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen beziehungsweise eine niedrige Rente verfügen, können sie sich entsprechende Fahrten oft nicht leisten. An diesem Befund soll die zu erstellende Studie ansetzen.

    Ziel soll es sein, Bürgerbusprojekte, die als alternative, flexible und/oder auf ehrenamtlicher Basis betriebene Mobilitätsangebote den ÖPNV ergänzen können, zu untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung derartiger Angebote in Thüringen zu ziehen.

    Die Studie wird demnach untersuchen, in welche rechtlichen, organisatorischen, betriebswirtschaftlichen, versicherungsrechtlichen und steuerrelevanten Rahmenbedingungen sich Bürgerbusprojekte einfügen können bzw. müssen. Die Zusammenstellung der grundlegenden Rahmenbedingungen wird abgerundet durch eine Betrachtung angrenzender Themenbereiche, z. B. der Barrierefreiheit, der Elektromobilität, oder des autonomen Fahrens. Darüber hinaus wird ein Blick auf bereits bestehende Projekte geworfen, um in Erfahrung zu bringen, welche Konstellationen von Einflussfaktoren zum Erfolg oder zum Scheitern eines Bürgerbusprojektes führen. Im Ergebnis der Zusammenschau von Theorie und Praxis werden Handlungsempfehlungen zu für die Umsetzung und erfolgreiche Betreibung von Bürgerbusprojekten relevanten Themen erarbeitet. Die Erkenntnisse fließen in eine Broschüre ein, welche der Öffentlichkeit als Handreichung zur Umsetzung von Bürgerbusprojekten dienen soll.

    Die Erarbeitung der Studie wurde im April 2018 begonnen und im 1. Quartal 2019 abgeschlossen.

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