Raumordnung und Landesplanung
Der Gesamtraum Thüringens und seine Teilräume sind im Sinne der in § 1 Abs. 2 ROG normierten Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne) einschließlich ihrer Verwirklichung sowie durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Raumordnung des Landes ist eine staatliche Aufgabe. Die Landesplanung ist die Raumordnung für das Landesgebiet (§ 1 Abs. 2 ThürLPlG vom 11. Dezember 2012).
Landesplanungsbehörden sind das für die Landesplanung zuständige Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde und das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde.
Thüringen gliedert sich in die Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen. Die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. In jeder Planungsregion besteht eine Regionale Planungsgemeinschaft. Sie ist der Zusammenschluss der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die obere Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die Regionalen Planungsgemeinschaften. Die oberste Landesplanungsbehörde ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die obere Landesplanungsbehörde (§ 13 Abs. 1 bis 4 ThürLPlG).
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Referat 36 - Raumordnung und Landesplanung
Stellv. Referatsleiter: Marcel Keßler
Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
E-Mail: marcel.kessler@tmil.thueringen.de
Telefon: +49 (0) 361 57 4191 331
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge