Aufenthaltsrecht
Das Referat 37 ist für Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Ausländer- und Asylrecht sowie der Fachaufsicht zuständig. Das Aufenthaltsrecht und weitere ausländerrechtliche Bestimmungen werden von den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis vollzogen. Die betreffende Fachaufsicht übt das Thüringer Landesverwaltungsamt aus.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beinhaltet wesentliche Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von Ausländern. Maßgebliche Regelungen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht sind im Asylgesetz (AsylG) zu finden.
Durch Erlasse und Verwaltungsvorschriften soll ein rechtmäßiger und möglichst gleichmäßiger Vollzug der ausländerrechtlichen Vorschriften durch die Ausländerbehörden gewährleistet werden.
Die sechs wichtigsten Hauptherkunftsländer der in Thüringen lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (einschließlich EU-Staaten) sind zum Stichtag 30. Sep. 2023: Ukraine, Syrien, Polen, Rumänien, Afghanistan, Russische Föderation, Bulgarien, Irak, Türkei, Vietnam.
Informationen zu Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
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