Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsrecht
Das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz regelt die Zustellung von Verwaltungsakten der Behörden des Freistaats Thüringen sowie seiner Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Ferner werden die Voraussetzungen sowie das Vollstreckungsverfahren von Verwaltungsakten festgelegt.
WichtigeHinweise im Zusammenhang mit der Einschaltung privater Inkassounternehmen bei der Verwaltungsvollstreckung werden in dem folgenden Dokument dargestellt.
Das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz wird durch das „Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024“ vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277; berichtigt S. 522) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 geändert. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat hierzu mit dem nachfolgenden Rundschreiben einführende Hinweise gegeben.
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