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Bericht zur Überprüfung von Todesfällen mutmaßlich rechter Gewalt in Thüringen übergeben

60/2025

Innenminister Georg Maier hat heute dem Thüringer Landtag den Bericht „Todesfälle mutmaßlich rechter Gewalt in Thüringen seit 1990“ übergeben.          

Zivilgesellschaftliche Initiativen weisen seit längerem auf aus ihrer Sicht bestehende Diskrepanzen zwischen der von ihnen vermuteten Zahl der Todesfälle durch rechte Gewalt und den bisher offiziell festgestellten Zahlen hin.

In Thüringen ist bislang nur ein Todesfall dem Tatmotiv rechter Gewalt zugeordnet worden. Zur Aufklärung dieser Unterschiede bat der Thüringer Landtag die Landesregierung mit Beschluss vom 9. November 2018 um die Untersuchung von neun Todesfällen mutmaßlich rechter Gewalt in Thüringen durch ein unabhängiges, externes Forschungsinstitut.

Mit der Prüfung wurde die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin durch ihr Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit beauftragt.

Die Untersuchung der Todesfälle, welche im Projektverlauf um drei Fälle erweitert wurde, begann im Juni 2022. Die Untersuchungen wurden durch einen Projektbeirat begleitet, der aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und Fachjournalisten sowie Vertretern aus den Bereichen Polizei und Justiz bestand.

Die im Rahmen der Diskussionen gewonnen Erkenntnisse haben nicht nur das Projektteam bei ihrer Arbeit unterstützt, sondern in Teilen auch ihren Niederschlag in dem Abschlussbericht gefunden. Damit ist das Projekt als ein wichtiger Beitrag für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses für die Arbeitsweise zivilgesellschaftlicher Akteure und staatlicher Institutionen zu werten.

Im Oktober 2025 wurde der Bericht abgenommen. Ausdrücklich sei an dieser Stelle der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und der Forschungs-gruppe um Herrn Prof. Dr. Christoph Kopke für die umfangreiche wissenschaftliche Analyse gedankt. Dank gebührt auch den Mitgliedern des Projektbeirats für die engagierte und fundierte Unterstützung über den gesamten Projektzeitraum.

Die Landesregierung steht weiterhin fest zu ihrer Verpflichtung, Politisch motivierte Kriminalität und Extremismus aktiv zu bekämpfen und alle rechtstaat-lichen Mittel zur Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit einzusetzen.

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