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Innenministerium legt Vorschlag für fortgeschriebene Leitvorstellungen für freiwillige Gemeindefusionen vor Thüringer Kommunen fit für die Zukunft machen

03/2026

Der Thüringer Innenminister hat heute im Thüringer Kabinett einen Entwurf vorgestellt, wie Leitbild und Leitlinien für Gemeindeneugliederungen fortgeschrieben werden könnten. Der Entwurf wurde von der Ministerrunde zur Kenntnis genommen. Nun wird er zur weiteren Beratung und Beschlussfassung dem Thüringer Landtag vorgelegt. Erneut enthält das Papier auch Vorstellungen zur finanziellen Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen. Ende 2026 wird das aktuelle Fördergesetz auslaufen. Die Landesregierung hofft, dass eine Nachfolgeregelung nach einer Entscheidung des Parlaments zeitnah in Kraft treten kann.

Kommunalstaatssekretär Andreas Bausewein betonte, dass die Gemeinden mit den aktualisierten Leitvorstellungen erneut einen verlässlichen Rahmen für künftige freiwillige Zusammenschlüsse erhalten werden. Das Land reagiert mit seinem Entwurf auf veränderte Rahmenbedingungen und die Erfahrungen der vergangenen Jahre. Ziel ist, die kommunalen Strukturen im Freistaat weiter zu modernisieren, die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu sichern und den ländlichen Raum zu stärken. Thüringen setzt nach wie vor auf Freiwilligkeit und auf wirksame finanzielle Anreize statt auf Zwang.

Demnach sollten neue oder vergrößerte Gemeinden weiterhin in der Regel mindestens 6.000 Einwohner haben – nunmehr bezogen auf die aktuellste Einwohnervorausberechnung für 2045. In Regionen mit besonders geringer Bevölkerungsdichte von weniger als 40 Einwohnern pro Quadratkilometer sollte die Mindesteinwohnerzahl auf 5.000 abgesenkt werden. Die Mindestgröße kann schrittweise erreicht werden, etwa durch mehrere freiwillige Fusionen über einen längeren Zeitraum hinweg.

Freiwillige Gemeindefusionen sollen wie bisher finanziell unterstützt werden. Vorgesehen ist auch in Zukunft eine Neugliederungsprämie von bis zu 200 Euro je Einwohner und maximal zwei Millionen Euro pro beteiligter Gemeinde. Der volle Betrag sollte gewährt werden, wenn die jeweilige Mindesteinwohnerzahl erreicht wird. Gemeinden, die darunter liegen, sollten nach den Vorstellungen der Landesregierung anteilige Zuschüsse erhalten. Auch Entschuldungshilfen sollte es künftig weiterhin geben. Darüber hinaus werden neue Förderinstrumente vorgeschlagen – etwa, um Investitionsstaus in neu gegliederten Gemeinden abzufedern oder um gemeindliche Einrichtungen zusammenzulegen, um Verwaltung und Infrastruktur effizienter zu machen.

Kommunalstaatssekretär Andreas Bausewein sagte:

„Starke Gemeinden sind das Fundament unserer Demokratie. Nur handlungsfähige Verwaltungen können die Lebensqualität vor Ort sichern – ob bei Feuerwehr, Kita, Schule oder Digitalisierung. Die aktualisierten Leitvorstellungen, die dem Landtag nun zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden, setzen auf Freiwilligkeit, klare Orientierung und verlässliche Förderung. Damit trägt das Land dazu bei, den Gemeinden Planungssicherheit zu geben, um sich aus eigener Kraft zukunftsfest aufzustellen.“

Seit dem letzten Landtagsbeschluss zu den Leitvorstellungen für Gemeindeneugliederungen im Jahr 2017 haben sich bereits mehr als 300 Gemeinden freiwillig zusammengeschlossen. Die Erfahrungen zeigen: Gemeindefusionen haben das Potenzial, die Verwaltungskraft zu stärken, die Daseinsvorsorge zu sichern und Perspektiven für die Entwicklung der Regionen zu schaffen.

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