Rechtsextremismus
Ideologie der Ungleichwertigkeit
Unter Rechtsextremismus lassen sich politische Ideologien zusammenfassen, die aus der Unterschiedlichkeit von Menschen ableiten, dass diese auch unterschiedlich viel wert seien. Rechtsextremisten machen diese Unterschiede vor allem an der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Volk oder einer bestimmten Ethnie fest – im Sprachgebrauch von Rechtsextremisten auch der „Rasse“. Aber auch andere Zugehörigkeiten, wie jene die sich aus der politischen Haltung oder der sexuellen Orientierung ergeben, können in den Augen von Rechtsextremisten zu einer Abwertung von Menschen führen. Ähnlich verhält es sich auch mit ihrem Blick auf Menschen, aus deren soziale Stellung, z.B. als Wohnungsloser, sie einen geringeren Wert als Mensch ableiten. Rechtsextremisten lehnen also die Idee universell geltender Menschenrechte ab.
Ziel: Autoritärer Führerstaat
Die meisten Rechtsextremisten streben einen Staat an, der nach dem Führerprinzip organisiert ist. Ein autoritär herrschender „Führer“ soll den „Volkswillen“ einer nach „rassischen“ Gesichtspunkten zusammengesetzten „Volksgemeinschaft“ umsetzen. Das Individuum gewinnt nach diesen Prinzipien erst seinen Wert durch die Zugehörigkeit zum Volk. Man nennt diese Idee auch völkischen Kollektivismus. Aus dieser Grundhaltung heraus wird jeder, der von Rechtsextremisten als nicht zugehörig empfunden wird, als Feind betrachtet. In den historischen Vorbildern vieler Rechtsextremisten, dem Faschismus und vor allem in seiner Ausprägung als Nationalsozialismus, war dieses Denken in Freund-Feind-Schemata eine wichtige Voraussetzung für die Rekrutierung und Mobilisierung einer politischen Massenbasis. Aus diesem Grund lehnen Rechtsextremisten auch das Recht auf Ausübung einer Opposition in dem von ihnen angestrebten Staat ab.
Weitergehende Informationen zum Rechtsextremismus
Rechtsextremismus umfasst natürlich mehr, als auf diesen Seiten dargestellt werden kann. Einen guten Überblick über die Ideologie und über die aktuellen rechtsextremistischen Akteure bieten die Internetseiten der Verfassungsschutzbehörden, bei denen man auch entsprechende Pubikationen bestellen bzw. herunterladen kann. Ebenfalls gute und umfangreiche Informationen bieten die Bundes- sowie die Landeszentralen für politische Bildung.
Link zu Bundeszentrale für politische Bildung Link zur Landeszentrale für politische Bildung Thüringen
Link zum Bundesamt für Verfassungsschutz Link zum Amt für Verfassungsschutz Thüringen
Grundgesetz als Maßstab für die Sicherheitsbehörden
Politikwissenschaftlich und in der gesellschaftlichen sowie politischen Auseinandersetzung wird die Unterscheidung zwischen Rechtsextremismus und sehr weit rechts, aber noch nicht verfassungsfeindlich einzuordnende Aktivitäten, mitunter sehr kontrovers diskutiert. Für die Perspektive der Behörden, insbesondere des Verfassungsschutzes und des polizeilichen Staatsschutzes ist dieser Diskurs weniger relevant. Für ihre Arbeit gelten in erster Linie die klar definierten Maßstäbe der Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der gesetzlichen Grundlagen der Strafverfolgung im Falle der politisch motivierten oder extremistischen Kriminalität.
Individuelle Betroffenheit
Rechtsextremisten wenden sich nicht nur gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Jede und Jeder, der nicht in ihr Weltbild passt, kann zum Ziel rechtsextremistisch motivierter (Gewalt-)Taten werden. Nicht in allen Fällen ist dies auch strafrechtlich relevant oder kann behördlich sanktioniert werden. Wichtig ist aber auch hier, dass niemand mit dieser Erfahrung alleingelassen wird. Es gibt in Thüringen zivile Akteure der Extremismusprävention, die Betroffenen kostenlos und niedrigschwellig mit Rat und Tat zur Seite stehen. Falls man sich nicht sicher ist, wer einem am besten weiterhelfen kann, ist auch dies kein Problem. Die Initiativen und Beratungsstellen stehen untereinander in Austausch, so dass man als Betroffener auch sicher sein kann, letzlich an eine passgenaue Beratung zu kommen. Die Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention kann ebenfalls ein erster Ansprechpartner sein, wenn man sich nicht sicher ist, an wen man sich wenden kann.
Die Kontaktdaten der zivilgesellschaftlichen Akteure der Extremismusprävention finden Sie unter diesem Link. Den Kontakt zur Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention finden Sie hier.
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